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Einbürgerung

Zuwanderinnen und Zuwanderer, die sich in der Bundesrepublik einbürgern lassen möchten, müssen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. In der Regel sind diese Kenntnisse seit dem 01.09.2008 durch den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest "Leben in Deutschland" nachzuweisen.

Die Fragen des Einbürgerungstests (300 Fragen über Deutschland und 10 Fragen über NRW) kommen aus den Themenbereichen:
- Leben in der Demokratie
- Geschichte und Verantwortung und
- Mensch und Gesellschaft.

Den interaktive Fragenkatalog für den Einbürgerungstest finden Sie hier.

Für die Teilnahme an einem Einbürgerungstest ist grundsätzlich eine persönliche Anmeldung erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0281/203-2361, 0281/203-2362 oder 0281/203-2366 einen Anmeldetermin und beachten Sie das bei den Prüfungsterminen jeweils angegebene Datum für den Anmeldeschluss!

Das Prüfungsentgelt in Höhe von 25,00 € muss mit der Anmeldung gezahlt werden.

Bitte bringen Sie zum Testtermin Ihren Personalausweis oder gültigen Reisepass mit.