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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vhs Wesel-Hamminkeln-Schermbeck

Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der vhs Wesel – Hamminkeln – Schermbeck. Das Weiterbildungsgesetz NRW, die dazu erlassenen Verordnungen, die Satzung sowie die Entgeltordnung der VHS stellen in der jeweils gültigen Fassung die Grundlage für die Arbeit der vhs Wesel – Hamminkeln – Schermbeck dar. Sie können in der Hauptstelle der VHS, Ritterstraße 10 – 14, 46483 Wesel, eingesehen werden.

Anmeldung 
Jeder, der mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hat, darf sich zu einer Veranstaltung anmelden.
Folgende Anmeldemöglichkeiten stehen zur Verfügung:
•    online unter www.vhs-wesel.de
•    schriftlich per Post an vhs Wesel, Ritterstraße 10 – 14, 46483 Wesel oder Einwurf in den vhs-Briefkasten bei der genannten Adresse
•    per E-Mail an vhs@vhs-wesel.de
•    persönlich in den Anmeldestellen in Wesel, Hamminkeln und Schermbeck
Sie können sich bei einigen Kursen auch über eine Weitermeldeliste für den Folgekurs durch Ihre Unterschrift und Bestätigung verbindlich anmelden.
Diese Liste wird gegen Ende des Kurses vom Kursleitenden vorgelegt. Sollten Sie doch nicht am Folgekurs teilnehmen können, ist eine möglichst frühzeitige Abmeldung bei einem/einer Mitarbeiter*in der vhs erforderlich. Für Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträge) ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Ausnahmen sind bei den betreffenden Veranstaltungen angegeben.

Kurse mit Beratungspflicht
Bei beratungspflichtigen Kursen (Deutschkurse, Kurse zum Erwerb eines Schulabschlusses) wenden Sie sich bitte vor Ihrer Anmeldung an die Mitarbeiter*innen der betreffenden Fachbereiche. 

Durchführung und Teilnahme an Veranstaltungen
Kurse und Seminare werden durchgeführt, wenn mindestens 10 Teilnehmende angemeldet sind. Wird die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer Kleingruppe (siehe Kleingruppen).
Sie melden sich wie oben beschrieben verbindlich zu dem ausgewählten Kurs an und können dann teilnehmen. Falls der Kurs ausfällt oder sich Änderungen gegenüber dem Programmheft ergeben, informieren wir Sie vor Beginn der Veranstaltung über die von Ihnen genannte Mail-Adresse. Liegt uns diese nicht vor, rufen wir Sie an oder schreiben Ihnen einen Brief.

Teilnahmeentgelte
Das Entgelt des gebuchten Kurses ist grundsätzlich vor dem zweiten Kurstermin zu entrichten. Der Einzug des Teilnehmendenentgeltes per Lastschrift vom angegebenen Konto erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn.
Bei Kursen, in denen Kosten für Materialien entstehen, gilt generell, dass diese Kosten von den Teilnehmenden getragen werden: entweder werden Sie aufgefordert, bestimmte Materialien zum Kurs mitzubringen oder die Kosten sind im Programmheft ausgewiesen. 
Bei Tages-, Wochenend- oder Wochenseminaren, Kompaktkursen, Workshops, Exkursionen und Fahrten sowie Prüfungen und Tests ist das Entgelt bei der Anmeldung fällig oder wird bei vorliegendem Sepa-Mandat innerhalb von 3 Werktagen nach Ende der Rücktrittsfrist abgebucht. 
Abweichungen hiervon sind möglich; sie sind im Veranstaltungsprogramm vermerkt.

Ermäßigungen
Die Entgelte für Kurse und Seminare ermäßigen sich je Unterrichtsstunde gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises um 50 % für:
a.    Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
b.    Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und vergleichbarer Leistungen (z. B. Wohngeld)
c.    Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
d.    Menschen mit Schwerbehinderung ab 50 % GdB
e.    Schüler*innen
f.     Studierende
g.    Auszubildende
h.    Menschen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr
i.    Inhaber*innen der Jugendleiter*in-Card
j.    Bezieher*innen von Wohngeld und Kindergeldzuschlag

Kleingruppen
Sollte zu einem Kurs die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht sein, kann eine Kleingruppe mit einem erhöhten Kursentgelt eingerichtet werden.
In diesem Fall bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf einer Kleingruppenliste, dass Sie mit dem erhöhten Kursentgelt oder mit einer Verminderung der Unterrichtsstunden einverstanden sind. Eine Entscheidung über das Zustandekommen eines Kurses als Kleingruppe oder den Kursausfall sollte spätestens in der zweiten Woche nach Semesterstart fallen. 
Sollten im Verlauf in einem Kurs des Semesters, der mit weniger als zehn Teilnehmenden als Kleingruppe gestartet ist, weitere Anmeldungen erfolgen, so wird das Entgelt nicht neu berechnet, sondern bleibt auf dem Stand der Entgelthöhe der zuvor eingerichteten Kleingruppe bestehen. 

Teilnahmebescheinigungen
können bei regelmäßiger Teilnahme (Anwesenheit von 80 %) gegen ein Entgelt von 2,00 € (bei Postversand von 2,80 €) ausgestellt werden. Bitte beantragen Sie die Bescheinigungen bei Ihrem Kursleitenden oder in der Anmeldestelle der vhs.

Abmelden
können Sie sich rechtzeitig vor Beginn einer Veranstaltung. Falls Sie an einem Kurs, zu dem Sie angemeldet sind, nicht teilnehmen können, können Sie sich unter Beachtung der Rücktrittsfristen ebenfalls abmelden. Ihre Rücktrittserklärung richten Sie bitte an die Verwaltung der vhs Wesel – Hamminkeln – Schermbeck, Ritterstraße 10 – 14, 46483 Wesel. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung bzw. eine Abmeldung beim oder über den Kursleitenden gelten nicht als Abmeldung bzw. Rücktrittserklärung. 
Es gelten folgende Rücktrittsfristen:
•    bei Kompakt- und Wochenendseminaren mindestens sieben Werktage vor Beginn
•    bei Bildungsurlaubsseminaren, Exkursionen und Firmenschulungen mindestens drei Wochen vor Beginn
•    bei allen anderen Kursen kostenfrei vor Beginn des zweiten Kurstages, wenn die Mindestteilnehmendenzahl von zehn in dem entsprechenden Kurs durch Ihren Rücktritt nicht unterschritten wird (das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt)
•    bei bereits begonnenen Veranstaltungen beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des vereinbarten Kursentgeltes
•    bei einer Firmenschulung entstehen bei einem Rücktritt von weniger als 14 Tagen Stornogebühren in Höhe von 50 % des vereinbarten Kursentgeltes.

Entgelterstattungen
nehmen wir nur dann vor, wenn ein Kurs durch die vhs abgesagt wird. Keine Erstattung erfolgt bei unregelmäßiger Teilnahme oder vorzeitigem Kursabbruch.

Hausordnung
Die Hausordnung ist im gesamten vhs-Gebäude zu beachten! Sie ist auf der Webseite der vhs Wesel sowie als Aushang in der vhs-Geschäftsstelle in der Ritterstraße 10 – 14 in 46483 Wesel einsehbar. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die vhs entsprechende Maßnahmen vor.

Unterrichtsfreie Tage
sind in der Regel während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen.

Schadenersatzansprüche
der Teilnehmenden oder Vertragspartner*in gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (z. B. Durchführung des Lehrangebotes), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Haftung
Die Haftung der vhs für Schäden jeder Art wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Bei Studienfahrten und Exkursionen liegt die Haftung bei dem beauftragten Reiseveranstalter bzw. Transportunternehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an Kursen für Gesundheitsbildung ist die gesundheitliche Eignung. Für deren Feststellung sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Im Zweifelsfall sollten Sie vor Kursanmeldung eine Rücksprache mit einem betreuenden Arzt halten. Für die Folgen, die sich aus einer falschen Kurswahl ergeben, übernimmt die vhs keine Haftung.