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Kursdetails
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241-70000 Lesen und Schreiben lernen für Erwachsene - Basiskompetenzen für die Arbeits- und Erwerbswelt

Der Kurs ist geeignet für
1. Menschen, die gar nicht lesen und schreiben können.
2. Menschen, die wenig lesen und schreiben können.
3. Menschen, die lesen können, die aber so schreiben, wie sie sprechen, also viele Rechtschreibfehler machen.
4. Menschen, die wegen der Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung und ihrer Unsicherheit das Schreiben vermeiden.
5. Menschen, die die Schule oder Ausbildung nicht beendet haben oder deren Schulzeit lange zurückliegt.
6. Menschen, die in ihrer eigenen Lerngeschwindigkeit lernen wollen.

Wenn Sie die deutsche Sprache mündlich gut beherrschen, aber Probleme mit dem Lesen und Schreiben haben, ist dieser Kurs das Richtige für Sie. Sie lernen hier das Alphabet und die Zahlen bis hin zum Lesen und Schreiben von einzelnen Wörtern und einfachen Sätzen. Ziel ist es, Ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit der Schriftsprache zu Hause, bei der Arbeit, beim Einkaufen und bei Behördengängen zu geben. Sie lernen einfache E-Mails zu schreiben und zu lesen.

Im Unterricht wird differenziert gearbeitet: Sie nutzen das Übungsmaterial, das für Sie wichtig und sinnvoll ist, sodass Sie Ihre Fähigkeiten im Lesen und Schreiben erweitern können. Es wird in kleinen Gruppen ohne Zeitdruck und in angenehmer Lernatmosphäre gelernt. Sie bekommen persönliche Unterstützung und Beratung.

Für den Kurs ist eine Beratung am Anfang wichtig. Ihr Berater heißt Andreas Brinkmann. Mit ihm können Sie ein vertrauliches Beratungsgespräch vereinbaren. Der Einstieg in den Kurs ist auch während des Semesters möglich! Übungsmaterial wird zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie jemanden kennen, der diesen Text nicht selbst lesen kann, verweisen Sie ihn bzw. sie bitte auf unser Angebot. Denn viele Betroffene haben nicht den Mut, sich nach geeigneten Angeboten zu erkundigen. Oder sie wissen oft nicht, dass es dieses erwachsenengerechte Lernangebot an der VHS gibt.

Weitere Informationen erhalten Sie in der VHS bei Andreas Brinkmann, Telefon 02 81 / 2 03 23 60.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds bietet die VHS diesen Lese- und Schreibkurs an. Daher ist dieser kostenlos.

Kursort

R. 103 Lehrküche

ist barrierefrei

Ritterstr. 10 - 14
46483 Wesel

Kursort

R. 204 U-Raum

ist barrierefrei

Ritterstr. 10 - 14
46483 Wesel


Termine

Datum
1. Termin am 26.02.2024
Uhrzeit
12:30 - 15:45 Uhr
Ort
Ort: Ritterstr. 10 - 14, VHS Gebäude Unterrichtsraum R. 204
Bemerkung/Inhalt
Bemerkung/Inhalt: Lesen und Schreiben lernen
Datum
2. Termin am 27.02.2024
Uhrzeit
12:30 - 15:45 Uhr
Ort
Ort: Ritterstr. 10 - 14, VHS Gebäude Unterrichtsraum R. 204
Bemerkung/Inhalt
Bemerkung/Inhalt: Lesen und Schreiben lernen
Datum
3. Termin am 29.02.2024
Uhrzeit
12:30 - 15:45 Uhr
Ort
Ort: Ritterstr. 10 - 14, VHS Gebäude Unterrichtsraum R. 204
Bemerkung/Inhalt
Bemerkung/Inhalt: Lesen und Schreiben lernen
Datum
4. Termin am 04.03.2024
Uhrzeit
12:30 - 15:45 Uhr
Ort
Ort: Ritterstr. 10 - 14, VHS Gebäude Unterrichtsraum R. 204
Bemerkung/Inhalt
Bemerkung/Inhalt: Lesen und Schreiben lernen
Datum
5. Termin am 05.03.2024
Uhrzeit
12:30 - 15:45 Uhr
Ort
Ort: Ritterstr. 10 - 14, VHS Gebäude Unterrichtsraum R. 204
Bemerkung/Inhalt
Bemerkung/Inhalt: Lesen und Schreiben lernen
Datum
6. Termin am 07.03.2024
Uhrzeit
12:30 - 15:45 Uhr
Ort
Ort: Ritterstr. 10 - 14, VHS Gebäude Unterrichtsraum R. 204
Bemerkung/Inhalt
Bemerkung/Inhalt: Lesen und Schreiben lernen
Datum
7. Termin am 11.03.2024
Uhrzeit
12:30 - 15:45 Uhr
Ort
Ort: Ritterstr. 10 - 14, VHS Gebäude Unterrichtsraum R. 204
Bemerkung/Inhalt
Bemerkung/Inhalt: Lesen und Schreiben lernen
Datum
8. Termin am 12.03.2024
Uhrzeit
12:30 - 15:45 Uhr
Ort
Ort: Ritterstr. 10 - 14, VHS Gebäude Unterrichtsraum R. 204
Bemerkung/Inhalt
Bemerkung/Inhalt: Lesen und Schreiben lernen
Datum
9. Termin am 14.03.2024
Uhrzeit
12:30 - 15:45 Uhr
Ort
Ort: Ritterstr. 10 - 14, VHS Gebäude Unterrichtsraum R. 204
Bemerkung/Inhalt
Bemerkung/Inhalt: Lesen und Schreiben lernen
Datum
10. Termin am 18.03.2024
Uhrzeit
12:30 - 15:45 Uhr
Ort
Ort: Ritterstr. 10 - 14, VHS Gebäude Unterrichtsraum R. 204
Bemerkung/Inhalt
Bemerkung/Inhalt: Lesen und Schreiben lernen
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Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz

Als Grundbaustein der Integration in Deutschland sieht das Zuwanderungsgesetz für Zuwanderinnen und Zuwanderer Integrationskurse vor, die einen Basissprachkurs und einen Aufbausprachkurs in Deutsch von jeweils 300 Unterrichtsstunden sowie einen Orientierungskurs von 100 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland umfassen.

Anspruchsberechtigt zur Teilnahme an einem Integrationskurs sind Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und Menschen mit Migrationshintergrund, die zwar inzwischen einen deutschen Pass, aber keine ausreichenden Deutschkenntnisse für das Leben in der Bundesrepublik haben.

Für die Teilnahme an Integrationskursen sind grundsätzlich erforderlich:

  • die Vorlage einer Teilnahmeberechtigung, ausgestellt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
  • die Vorlage einer Teilnahmeverpflichtung durch die Ausländerbehörde oder durch das zuständige Jobcenter oder durch das Sozialamt,
  • die persönliche Anmeldung und
  • ein Einstufungstest und eine Beratung über das erforderliche Kursniveau.

Zuwanderinnen und Zuwanderer, die schon lange in Deutschland leben, können eine Teilnahmeberechtigung auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Bei der Beantragung hilft die Volkshochschule Ihnen gerne.

In alle Integrationskurse der VHS können Sie entsprechend Ihren Vorkenntnissen in alle Arbeitsabschnitte
einsteigen. Wir bieten allgemeine Integrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung an.

Um den für Sie geeigneten Kurs zu finden, bieten wir nach vorheriger telefonischer oder persönlicher Vereinbarung in der Regel dienstags in der Zeit von 13.30 bis 16.30 Uhr Einstufungstests und Beratungsgespräche an.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin in der VHS in Wesel, Ritterstraße 10 - 14, Raum 308 oder 309 a oder telefonisch bei Zerey Ibrahim unter der Rufnummer 0281/203-2361, bei Mohammad AlSyoof unter 0281/203-2362 bzw. bei Dr. Ruzhdi Kicmari unter 0281/203-2366.

Nach ordnungsgemäßem Durchlaufen eines Integrationskurses legen Sie am Ende des Sprachkurses den "Deutschtest für Zuwanderer" (Niveau A 2/B 1) und am Ende des Orientierungskurses den Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab. Wenn Sie beide Prüfungen bestanden haben, erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Integrationszertifikat.

Die genauen Beginndaten und die Raumangaben der laufenden Kurse erhalten Sie mit Ihrer persönlichen Anmeldung nach einem Einstufungstest.

Berufssprachkurse des BAMF

Wir bieten regelmäßig allgemein-berufsbezogene Deutschkurse (BSK) nach der Deutschförderverordnung des BAMF an.
Ziel dieser Kurse ist die Beherrschung von allgemein-berufsbezogenen Deutschkenntnissen. Abgeschlossen werden diese Kurse mit dem vom BAMF vorgegebenen Deutsch-Test für den Beruf (DTB) auf den Niveaus A2, B1, B2 oder C1.
Aktuell bieten wir BSK der Niveaus A2, B1, B2 und C1 an.
Die A2-, B1- und C1-BSK haben aktuell 400 Unterrichtseinheiten (UE). Die B2-BSK haben bei uns grundsätzlich 500 UE. Eine Unterrichtseinheit umfasst
45 Minuten.

Wer kann teilnehmen?

Allgemeine Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:

  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der und Deutschen mit Migrationshintergrund.
  • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch mit abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
  • Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach II ("Hartz IV") oder III (Arbeitslosengeld).
  • Sie suchen eine Ausbildungsstelle befinden sich bereits in der Ausbildung.
  • Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- Ausbildungsabschluss. 

Teilnahme als Beschäftigte/r

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.

Besondere Gruppen

Geduldete nach § 4 1 Satz 2 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, müssen für die Teilnahme keinen Deutschtest für Zuwanderer nachweisen. Für sie wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung grundsätzlich angenommen.

Für Asylbewerber (Aufenthaltsgestattete) nach den §§ 4 1 Satz 3 DeuFöV wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung grundsätzlich angenommen (45a 2 Satz 3 1 ). Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören aktuell Afghanistan, Eritrea, Somalia und Syrien (Stand Januar 2022).

Da das BAMF die Zugangsvoraussetzungen zum BSK immer wieder den Bedarfen anpasst, bitten wir Sie, sich auf den einschlägigen Seiten des BAMF im Internet ebenfalls zu informieren.

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656  (abgerufen am 02.09.2022)

Kosten der Teilnahme

Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 € liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,42 Euro je Unterrichtseinheit (50% des Kostenerstattungssatzes ab 01.08.2022). Dies ist bei einem Kurs mit 400 UE ein Eigenanteil von 968,00 Euro, bei einem 500 UE umfassenden BSK insgesamt 1.210,00 Euro. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50% des Kostenbeitrags beantragt werden.

Teilnahmeberechtigung

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Berater.

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach II oder III beziehen, können Sie direkt über uns einen Antrag beim BAMF, Außenstelle Köln, auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Prüfungen

Die vhs Wesel - Hamminkeln - Schermbeck bietet verschiedene Prüfungen als zertifiziertes Prüfungsinstitut der G.A.S.T. e.V. und der TELC gGmbH an:

Eine Anmeldung zu diesen Prüfungen ist ausschließlich persönlich möglich, nicht per Telefon, Internet oder über Dritte.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Ruzhdi Kicmari (0281-2032366), Zerey Ibrahim (0281-2032361) oder Mohammad AlSyoof (0281-2032362).

Auf individuellen Bedarf und in begründeten Einzelfällen können wir Ihnen auch ein VHS-Zertifikat gegen Kostenberechnung (z.B. als Nachweis einer einzigen sprachlichen Fertigkeit auf Anforderung der Ausländerbehörde) anbieten. Wie in allen anderen Fällen ist hierzu das persönliche Gespräch Voraussetzung.