Unsere Hausordnung für alle Standorte und Kursorte
1 Grundsätzliches
In der Volkshochschule Wesel-Hamminkeln-Schermbeck (im Folgenden VHS) kommen unterschiedliche Menschen (Geschlecht, Alter, Herkunft, Weltanschauung etc.) zusammen, um gemeinsam zu lernen. Die VHS legt auf ein freundliches, respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander Wert und erwartet von ihren Mitarbeitenden, Kursleitenden sowie den Teilnehmenden, Diskriminierungen jeglicher Art und Weise zu unterlassen.
2 Hausrecht
In der VHS wird das Hausrecht grundsätzlich durch die VHS-Leitung und die Stellvertreter*innen ausgeübt, d. h. die VHS-Leitung und von dieser beauftragte Personen (in der Regel: Kursleitende, Mitarbeitende) sind berechtigt, Besucher*innen aufzufordern, das Gebäude zu verlassen. Besucher*innen kann der Zutritt zur VHS verweigert werden, wenn Anlass zur Annahme besteht, dass sie den friedvollen und geregelten Umgang und das Kursklima stören und/oder andere Besucher*innen oder VHS-Mitarbeitende belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern*innen verweigert werden, die wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, insbesondere, wenn deren Verhalten den Tatbestand des Hausfriedensbruchs (§§ 123, 124 Strafgesetzbuch) erfüllt. Ferner ist den Anweisungen sämtlicher Mitarbeitenden bezüglich des Verhaltens in und um die VHS nachzukommen.
3 Gewaltverbot
Jegliche Form von Gewalt - körperlicher oder verbaler oder psychischer Natur - ist in der VHS verboten. Dies gilt auch für die Drohung mit Gewalt in jeglicher Art und Weise.
4 Religionsausübung
Da die VHS ein öffentliches und offenes Gebäude ist und Menschen aller Religionen wie Weltanschauungen sowie verschiedenster Normen und Werte als Besucher*innen und Teilnehmende willkommen heißen möchte, ist die Ausübung sämtlicher religiöser Handlungen in der gesamten VHS nicht gestattet.
5 Rauchen, Alkohol, Drogen sowie der Umgang mit offenem Licht
Rauchen, Trinken von Alkohol und der Konsum anderer berauschender Substanzen sind innerhalb des gesamten Gebäudes nicht gestattet. Dies schließt auch das Rauchen am offenen Fenster sowie im Eingangsbereich der VHS mit ein. Eine Möglichkeit zum Rauchen besteht nur am Eingang C (hinter dem Gebäude). Der Genuss von Alkohol kann in Ausnahmefällen im Rahmen von VHS-Veranstaltungen nach vorheriger Abstimmung mit der VHS-Leitung erlaubt werden. Der Umgang mit offenem Feuer (z. B. Kerzen, Teelichter) im Gebäude ist untersagt.
6 Haftung
Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei Gebrauch der Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume und Eingänge sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, übernimmt die VHS keine Haftung.
7 Tonaufnahmen, Fotografieren und Filmen
Tonaufnahmen, Fotografieren und Filmen innerhalb der VHS sind nur mit Erlaubnis der Kursleitenden erlaubt. Aufnahmen von Personen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung dieser Personen zulässig.
8 Werbung und Sammlungen
Das Anbieten von Waren und Leistungen sowie jegliche kommerzielle Werbung in der Einrichtung sind untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die VHS-Leitung. Sammlungen jeder Art durch Dritte innerhalb des Hauses sind nicht gestattet.
9 Brandschutz, Verhalten bei Bränden und sonstigen Gefahren, Arbeitsschutz, Unfallverhütung
Alle sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Umstände, die eine Brandgefahr darstellen können (z. B. Schmorgerüche, schadhafte Steckdosen, qualmende Mülleimer), sind umgehend dem Hausmeister oder den VHS-Mitarbeitenden zu melden. Für das Verhalten bei Bränden und sonstigen Gefahren gilt die Brandschutzordnung und die Beschilderung der Fluchtwege. Der Aufzug ist im Brandfall nicht zu benutzen.
10 Kursräume
Die von der VHS zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie das gesamte Mobiliar sind schonend zu behandeln. Einrichtungsgegenstände und Lehrmaterialien verbleiben in ihren jeweiligen Kursräumen. Die Sitzordnung eines Kursraumes darf nur dann geändert werden, wenn nach Ende der Unterrichtsstunde die ursprüngliche Ordnung wiederhergestellt wird. Nach Beendigung der Veranstaltung ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen werden sowie eine evtl. Verdunklung gelichtet und die Beleuchtung ausgeschaltet wird.
11 EDV-Raum
Im EDV-Raum ist der Verzehr von Speisen und Getränken aller Art nicht gestattet. Die Computer sind nach dem Unterricht geordnet herunterzufahren, Maus und Tastatur ordentlich zu hinterlassen. Monitore, Drucker und der Beamer sind auszuschalten.
12 Essen und Trinken
Auf den Fluren Essen und Trinken im Treppenhaus und in den Fluren sind verboten.
13 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Räumen der VHS gefunden werden, sind im Hausmeisterbüro abzugeben.
14 Lärmvermeidung
Generell ist in und vor der VHS störender Lärm zu vermeiden. Mobiltelefone u. ä. sind auf ‚lautlos‘ zu stellen. Telefonate in der VHS sind möglichst kurz und so zu führen, dass andere sich nicht gestört fühlen.
15 Müllentsorgung
Abfälle sind ordnungsgemäß in den zur Verfügung stehenden Mülleimern zu entsorgen. Es darf kein Müll auf den Tischen, Stühlen und/oder auf dem Boden hinterlassen werden. Die Entsorgung von Fremdmüll auf dem VHS-Gelände ist nicht erlaubt.
16 Tiere
Die Mitnahme von Tieren durch Besucher*innen in die VHS ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für Blindenführ- oder Begleithunde.
17 Parken
Das Parken auf dem Betriebshof im Bereich des Einganges C ist Kursleitenden und Teilnehmenden nicht gestattet. Die Zufahrt am Eingang C des Gebäudes ist für Rettungsfahrzeuge und für Anlieferungen ständig frei zu halten.
18 Zuwiderhandlung
Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung kann zu Hausverbot oder der Abmeldung aus laufenden Kursen führen, die Entscheidung darüber fällt die VHS-Leitung. Bei selbstverschuldetem Kursausschluss ist eine Rückerstattung von Teilnahmeentgelten
ausgeschlossen.
Wesel, 11.03.2019
VHS Wesel-Hamminkeln-Schermbeck