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Deutsch als Zweitsprache Sprachberatung und Einstufungstests
Deutsch als Zweitsprache Sprachberatung und Einstufungstests
Sprachberatung und Einstufungstests für Deutsch als Zweitsprache

Wenn Sie an Ihren Vorkenntnissen in einer Fremd- oder Zweitsprache zweifeln und nicht wissen, welcher Kurs in unserem Angebot zu Ihren Kenntnissen passt, empfehlen wir Ihnen dringend, an einem Einstufungstest mit Sprachberatung teilzunehmen. Denn nur wenn Sie (und wir) Ihre Vorkenntnisse einschätzen können, ist es möglich, Ihnen den für Sie passenden Kurs zu empfehlen.

Ein Einstufungstest ist für Teilnehmende an Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz unbedingt erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Pass und, sofern Sie Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen, Ihren aktuellen Leistungsbescheid des Jobcenters zum Beratungstermin mit.

Wir empfehlen Ihnen, zum Gespräch einen Dolmetscher mitzubringen, wenn Sie wenig oder kein Deutsch oder Englisch sprechen.

Für Deutschkurse bieten wir Ihnen auch während des ganzen Semesters nach telefonischer Vereinbarung Einstufungstests und Beratungen an. Bitte vereinbaren Sie einen Testtermin unter der Telefonnummer 0281/203-2361, 0281/203-2362 oder 0281/203-2366 für einen der unten genannten Beratungstermine jeweils in der Zeit von 13.30 - 16.30 Uhr im VHS-Gebäude, Ritterstraße 10 - 14, 46483 Wesel, Raum 312 stattfinden.


Placement test and consultation

If you are interested in one of our German classes we strongly recommend that you do one of our free placement tests and profi t from a consultation based on its results. Only precise knowledge of your current language level in German can guarantee fi nding the right course for you. According to the German Law of Immigration a placement test is obligatory for potential participants of German Integration Classes (Integrationskurs). Please bring your passport/identity card and residence permit and, if applicable, your current statement regarding approved social benefits.

An appointment is needed for these tests. Please contact us by telephone 0281/203-2361, 0281/203-2362 or 0281/203-2366. If you do not speak any German or English, we would recommend bringing along an interpreter.

Sprachberatung und Einstufungstests

Sprachberatung und Einstufungstests für Deutsch als Zweitsprache

Wenn Sie an Ihren Vorkenntnissen in einer Fremd- oder Zweitsprache zweifeln und nicht wissen, welcher Kurs in unserem Angebot zu Ihren Kenntnissen passt, empfehlen wir Ihnen dringend, an einem Einstufungstest mit Sprachberatung teilzunehmen. Denn nur wenn
Sie (und wir) Ihre Vorkenntnisse einschätzen können, ist es möglich, Ihnen den für Sie passenden Kurs zu empfehlen.

Ein Einstufungstest ist für Teilnehmende an Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz unbedingt erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Pass und, sofern Sie Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen, Ihren aktuellen Leistungsbescheid des Jobcenters zum Beratungstermin mit.

Wir empfehlen Ihnen, zum Gespräch einen Dolmetscher mitzubringen, wenn Sie wenig oder kein Deutsch oder Englisch sprechen.

Für Deutschkurse bieten wir Ihnen auch während des ganzen Semesters nach telefonischer Vereinbarung Einstufungstests und Beratungen an. Bitte vereinbaren Sie einen Testtermin unter der Telefonnummer 0281/203-2361, 0281/203-2362 oder 0281/203-2366 für einen der unten genannten Beratungstermine jeweils in der Zeit von 13.30 - 16.30 Uhr im VHS-Gebäude, Ritterstraße 10 - 14, 46483 Wesel, Raum 312 stattfinden.


Placement test and consultation

If you are interested in one of our German classes we strongly recommend that you do one of our free placement tests and profi t from a consultation based on its results. Only precise knowledge of your current language level in German can guarantee fi nding the right course for you. According to the German Law of Immigration a placement test is obligatory for potential participants of German Integration Classes (Integrationskurs). Please bring your passport/identity card and residence permit and, if applicable, your current statement regarding approved social benefits.

An appointment is needed for these tests. Please contact us by telephone 0281/203-2361, 0281/203-2362 or 0281/203-2366. If you do not speak any German or English, we would recommend bringing along an interpreter.

Sprachberatung und Einstufungstests
Ort
Wochentage
Zeitraum
Beginn
Preis
Dozenten
Kurstyp


Kurse pro Seite:
Kosten: Das Angebot ist kostenfrei.
Dozent*in:

Persönliche Anmeldung erforderlich
Persönliche Anmeldung nötig

Bei Interesse an dieser Veranstaltung wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Ruzhdi Kicmari (0281-2032366), Frau Maryana Falkenhagen (0281-2032361) oder Herrn Mohammad Alsyoof (0281-2032362).

Kosten: Das Angebot ist kostenfrei.
Dozent*in:

Persönliche Anmeldung erforderlich
Persönliche Anmeldung nötig

Bei Interesse an dieser Veranstaltung wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Ruzhdi Kicmari (0281-2032366), Frau Maryana Falkenhagen (0281-2032361) oder Herrn Mohammad Alsyoof (0281-2032362).


Ihre Ansprechpartner

Dr. Ruzhdi Kicmari
Tel. 0281 203 2366
E-Mail schreiben

Mohammad AlSyoof
Tel. 0281 203 2362
E-Mail schreiben

Zerey Ibrahim
Tel. 0281 203 2361
E-Mail schreiben

Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz

Als Grundbaustein der Integration in Deutschland sieht das Zuwanderungsgesetz für Zuwanderinnen und Zuwanderer Integrationskurse vor, die einen Basissprachkurs und einen Aufbausprachkurs in Deutsch von jeweils 300 Unterrichtsstunden sowie einen Orientierungskurs von 100 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland umfassen.

Anspruchsberechtigt zur Teilnahme an einem Integrationskurs sind Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und Menschen mit Migrationshintergrund, die zwar inzwischen einen deutschen Pass, aber keine ausreichenden Deutschkenntnisse für das Leben in der Bundesrepublik haben.

Für die Teilnahme an Integrationskursen sind grundsätzlich erforderlich:

  • die Vorlage einer Teilnahmeberechtigung, ausgestellt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
  • die Vorlage einer Teilnahmeverpflichtung durch die Ausländerbehörde oder durch das zuständige Jobcenter oder durch das Sozialamt,
  • die persönliche Anmeldung und
  • ein Einstufungstest und eine Beratung über das erforderliche Kursniveau.

Zuwanderinnen und Zuwanderer, die schon lange in Deutschland leben, können eine Teilnahmeberechtigung auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Bei der Beantragung hilft die Volkshochschule Ihnen gerne.

In alle Integrationskurse der VHS können Sie entsprechend Ihren Vorkenntnissen in alle Arbeitsabschnitte
einsteigen. Wir bieten allgemeine Integrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung an.

Um den für Sie geeigneten Kurs zu finden, bieten wir nach vorheriger telefonischer oder persönlicher Vereinbarung in der Regel dienstags in der Zeit von 13.30 bis 16.30 Uhr Einstufungstests und Beratungsgespräche an.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin in der VHS in Wesel, Ritterstraße 10 - 14, Raum 308 oder 309 a oder telefonisch bei Zerey Ibrahim unter der Rufnummer 0281/203-2361, bei Mohammad AlSyoof unter 0281/203-2362 bzw. bei Dr. Ruzhdi Kicmari unter 0281/203-2366.

Nach ordnungsgemäßem Durchlaufen eines Integrationskurses legen Sie am Ende des Sprachkurses den "Deutschtest für Zuwanderer" (Niveau A 2/B 1) und am Ende des Orientierungskurses den Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab. Wenn Sie beide Prüfungen bestanden haben, erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Integrationszertifikat.

Die genauen Beginndaten und die Raumangaben der laufenden Kurse erhalten Sie mit Ihrer persönlichen Anmeldung nach einem Einstufungstest.

Berufssprachkurse des BAMF

Wir bieten regelmäßig allgemein-berufsbezogene Deutschkurse (BSK) nach der Deutschförderverordnung des BAMF an.
Ziel dieser Kurse ist die Beherrschung von allgemein-berufsbezogenen Deutschkenntnissen. Abgeschlossen werden diese Kurse mit dem vom BAMF vorgegebenen Deutsch-Test für den Beruf (DTB) auf den Niveaus A2, B1, B2 oder C1.
Aktuell bieten wir BSK der Niveaus A2, B1, B2 und C1 an.
Die A2-, B1- und C1-BSK haben aktuell 400 Unterrichtseinheiten (UE). Die B2-BSK haben bei uns grundsätzlich 500 UE. Eine Unterrichtseinheit umfasst
45 Minuten.

Wer kann teilnehmen?

Allgemeine Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:

  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der und Deutschen mit Migrationshintergrund.
  • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch mit abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
  • Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach II ("Hartz IV") oder III (Arbeitslosengeld).
  • Sie suchen eine Ausbildungsstelle befinden sich bereits in der Ausbildung.
  • Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- Ausbildungsabschluss. 

Teilnahme als Beschäftigte/r

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.

Besondere Gruppen

Geduldete nach § 4 1 Satz 2 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, müssen für die Teilnahme keinen Deutschtest für Zuwanderer nachweisen. Für sie wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung grundsätzlich angenommen.

Für Asylbewerber (Aufenthaltsgestattete) nach den §§ 4 1 Satz 3 DeuFöV wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung grundsätzlich angenommen (45a 2 Satz 3 1 ). Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören aktuell Afghanistan, Eritrea, Somalia und Syrien (Stand Januar 2022).

Da das BAMF die Zugangsvoraussetzungen zum BSK immer wieder den Bedarfen anpasst, bitten wir Sie, sich auf den einschlägigen Seiten des BAMF im Internet ebenfalls zu informieren.

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656  (abgerufen am 02.09.2022)

Kosten der Teilnahme

Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 € liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,42 Euro je Unterrichtseinheit (50% des Kostenerstattungssatzes ab 01.08.2022). Dies ist bei einem Kurs mit 400 UE ein Eigenanteil von 968,00 Euro, bei einem 500 UE umfassenden BSK insgesamt 1.210,00 Euro. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50% des Kostenbeitrags beantragt werden.

Teilnahmeberechtigung

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Berater.

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach II oder III beziehen, können Sie direkt über uns einen Antrag beim BAMF, Außenstelle Köln, auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Prüfungen

Die vhs Wesel - Hamminkeln - Schermbeck bietet verschiedene Prüfungen als zertifiziertes Prüfungsinstitut der G.A.S.T. e.V. und der TELC gGmbH an:

Eine Anmeldung zu diesen Prüfungen ist ausschließlich persönlich möglich, nicht per Telefon, Internet oder über Dritte.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Ruzhdi Kicmari (0281-2032366), Zerey Ibrahim (0281-2032361) oder Mohammad AlSyoof (0281-2032362).

Auf individuellen Bedarf und in begründeten Einzelfällen können wir Ihnen auch ein VHS-Zertifikat gegen Kostenberechnung (z.B. als Nachweis einer einzigen sprachlichen Fertigkeit auf Anforderung der Ausländerbehörde) anbieten. Wie in allen anderen Fällen ist hierzu das persönliche Gespräch Voraussetzung.