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für Beschäftigte und Selbstständige / individueller Zugang

Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie genau dort, wo Sie beruflich gerade stehen:

  • Sie wollen beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg?
  • Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
  • Sie wollen Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige
  • Das "zu versteuernde Einkommen" darf nicht mehr als 40.000,- EUR betragen, bei gemeinsam Veranlagten nicht mehr als 80.000,- EUR.

Welche Nachweise sind nötig?

  • Nachweis der Tätigkeit
  • Das Einkommen muss durch einen Steuerbescheid nachgewiesen werden, der nicht älter als drei Jahre sein darf.
  • Alternativ kann das Einkommen durch eine Bescheinigung eines Lohnsteuerhilfevereins, einer Steuerberatung, einer Steuerfachkanzlei oder einer Behörde.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie wird gefördert?

  • Mit dem Bildungsscheck werden 50 % der Kurskosten bis höchstens 500,- EUR bezuschusst. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
  • Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
  • Pro Kalenderjahr können Beschäftigte einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.

für Arbeitgeber / Betriebe

Der betriebliche Bildungsscheck ist zum 31.12.2023 leider durch das Ministerium für Arbeit NRW eingestellt worden. Zur Erläuterung siehe das Schreiben des MAGS.

Dem Bildungsscheck vergleichbare Angebote unterhalte wohl die Agentur für Arbeit im Rahmen des Arbeitgeberservice. Wie diese Angebote aussehen, ist uns jedoch nicht bekannt.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds